DI Klaus Landerl (Rallyebeauftragter)
DI Ralph Potzinger (Rallyebeauftragter)
Ing. Karl Klinglmayr
DI Robert Gassner
MMag. Rudolf Weiermayer
Dr. Christian Deutsch
Dr. Franz Mitterhauser
Schaufler Bernhard, MBA
Email: karl.klinglmayr@utanet.at
Telefon: 0650 6402121
Teilnahmebedingungen:
• Zugelassen sind Automobile bis Baujahr 1989, sowie vom Veranstalter nach Rückfrage genehmigte Fahrzeuge. Bitte senden Sie uns ein Foto Ihres Fahrzeuges.
• Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
• Der Teilnehmer haftet für sich, sein Fahrzeug und alle Schäden, die er damit verursacht, als auch für seine Beifahrer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
• Das Nenngeld pro Fahrzeug beträgt 300,- EUR und ist bis spätestens 14. März 2022 auf das u.a. Konto zu überweisen. Bei späterem Zahlungseingang ist keine Teilnahme an der Veranstaltung mehr möglich.
• Das Nenngeld beinhaltet: Startgebühr für 1 Fahrzeug und 2 Personen inkl. Jause, Mittagessen und Abendessen. Das Nenngeld für jede weitere Personen beträgt 80,- EUR.
• Es werden keine Nennungsbestätigungen verschickt. Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge abzulehnen (max. 100 Fahrzeuge möglich). In diesem Fall wird die Startgebühr bis spätestens 15. April 2022 zurück überwiesen.
• Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden die Nenngelder nicht zurückgezahlt.
• Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
• Hiermit erklären Sie sich einverstanden, dass das Bild- und Tonmaterial der Rallye ohne weitere Zustimmung für Publikationen und für die Website des Lions Club Bad Hall verwendet werden kann.
• Der Veranstalter kann die Durchführungsbestimmungen ändern
ACHTUNG: Es gelten die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Covid-19 Regeln. Diese werden bei Roadbook Ausgabe kontrolliert.
BANKVERBINDUNG FÜR DIE ÜBERWEISUNG DES NENNGELDES:
AT75 3456 0804 0211 2621
VIELEN DANK!
Zuletzt aktualisiert:
16. Dezember 2023