Ing. Karl Klinglmayr (Rallyebeauftragter)
DI Klaus Landerl
DI Robert Gassner
MMag. Rudolf Weiermayer
DI Ralph Potzinger
Dr. Christian Deutsch
Dr. Franz Mitterhauser
Email: sv.klinglmayr@gmail.com
Telefon: 0650 6402121
Teilnahmebedingungen:
• Zugelassen sind Automobile bis Baujahr 1989, sowie vom Veranstalter nach Rückfrage genehmigte Fahrzeuge. Bitte senden Sie uns ein Foto Ihres Fahrzeuges.
• Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
• Der Teilnehmer haftet für sich, sein Fahrzeug und alle Schäden, die er damit verursacht, als auch für seine Beifahrer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
• Das Nenngeld pro Fahrzeug beträgt Euro 250,00 und ist bis spätestens 31. März 2018 auf das u.a. Konto zu überweisen. Bei späterem Zahlungseingang ist keine Teilnahme an der Veranstaltung mehr möglich.
• Das Nenngeld beinhaltet: Startgebühr für 1 Fahrzeug und 2 Personen inkl. Jause, Mittagessen und Abendessen. Das Nenngeld für jede weitere Personen beträgt Euro 70,00.
• Es werden keine Nennungsbestätigungen verschickt. Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge abzulehnen (max. 120 Fahrzeuge möglich). In diesem Fall wird die Startgebühr bis spätestens 30. April 2018 zurück überwiesen.
• Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden die Nenngelder nicht zurückgezahlt.
• Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
• Hiermit erklären Sie sich einverstanden, dass das Bild- und Tonmaterial der Rallye ohne weitere Zustimmung für Publikationen und für die Website des Lions Club Bad Hall verwendet werden kann.
• Der Veranstalter kann die Durchführungsbestimmungen ändern
BANKVERBINDUNG FÜR DIE ÜBERWEISUNG DES NENNGELDES:
AT75 3456 0804 0211 2621
VIELEN DANK!
Zuletzt aktualisiert:
16. Dezember 2023